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Die unten aufgeführten Preise gelten ausschliesslich für unser Fernwärmenetz in Oberegg:
Alle Preise ab 01.01.2018 verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer.

Preise 2022:
- Energiepreis je bezogener kWh*: Fr. 0.138.- (13.8 Rappen)


- Einmalige Anschlussgebühr je kW Anschlussleistung:

   - Anschlüsse bis 20 kW Anschlussleistung: Fr. 600.- / kW
   - Anschlüsse bis 50 kW Anschlussleistung: Fr. 570.- / kW
   - Anschlüsse bis 100 kW Anschlussleistung: Fr. 540.- / kW
   - Anschlüsse über 100 kW Anschlussleistung: Fr. 510.- / kW

*Preisgrundlage für Energiepreis 2022:
     
- 50% Schnitzelindex Holzenergie Schweiz: 115.7  - Stand: August 2021 (Basis Index: Dezember 2005 = 100)
- 50% Pelletsindex Holzenergie Schweiz: 98.0539  - Stand: Oktober 2021
(Basis Index: Dezember 2020 = 100)


 

Aufgrund eines Abkommens mit den bestehenden Kunden, wurde der Energiepreis je bezogener kWh auf das Jahr 2022 um 5% gesenkt. So lässt sich der tiefere Energiepreis für dieses Jahr, trotz gestigener Indizes von Schitzel und Pellets, erklären.

 

Die Preisentwicklung der Energie- und Anschlusstarife der vergangenen Jahre können Sie durch anklicken dieses Links verfolgen.

 

Erklärung der Begriffe:

- Einmalige Anschlussgebühr:
Für einen neuen Fernwärmeanschluss der Energie Oberegg AG an ein Gebäude, wird eine Einmalige Anschlussgebühr erhoben. Diese berechnet sich aus dem aktuell gültigen Ansatz je kW Anschlussleistung. Diese Anschlussleistung entspricht dem spezifischen Wärmebedarf des Gebäude.

Änderung des Wärmebedarf:
  Bei der Erhöhung des Wärmebedarf z.B. durch neue Anbauten, Ausbauten von bisher unbeheizten Räumen, kann der Kunde beim Lieferanten die Erhöhung der Anschlussleistung beantragen. Der Wärmelieferant bewilligt diese im Rahmen der vorhandenen Leistungsreserven gegen Nachzahlung der Anschlussgebühr.

  Reduziert sich der Wärmebedarf des Kunden, z.B nach Sanierung der Gebäudehülle, Fensterersatz, etc. kann er die Reduktion der Anschlussleistung verlangen. Die Reduktion der Anschlussleistung hat ab Beginn des nächsten Verrechnungsjahres eine Reduktion der Akontorechnungen zur Folge. Der Wärmebezüger hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der bezahlten Anschlussgebühr.

- Energiepreis je bezogener kWh (Kilowattstunde)
Der Kunde bezahlt dem Lieferanten die tatsächlich bezogene Energiemenge. Diese wird mittels Wärmezähler bei der Fernwärmeübergabestation gemessen und jährlich abgelesen. Der Energiebezug wird gemäss Zählerstand und den jeweils aktuellen Energiepreisen jährlich abgerechnet.
Die Energie Oberegg AG ist berechtigt, je nach grösse der zu erwartenden Bezugsmenge, monatlich oder quartalsweise Akontorechnungen zu stellen.